Merkblatt und Richtlinien bei Brauchtumsveranstaltungen (PDF 177 kB)


Teilnahmebedingungen beim Cannstatter Volksfest


Der Cannstatter Volksfestumzug ist eine herausragende Darstellung der Trachten, Uniformen, Bräuche und des historischen Landlebens Baden-Württembergs. Oberstes Ziel ist die authentische Darstellung und die damit verbundene Einzigartigkeit dieses Festzuges. Alle Beteiligten, Teilnehmer, Zuschauer vor Ort und Zuschauer in der Übertragung des SWR-Fernsehens sollen ein festliches und unvergessliches Erlebnis haben. Deshalb ist es unerlässlich, dass der Cannstatter Volksfestverein als Veranstalter einige Spielregeln und Grundsätze vorgibt:

Der Cannstatter Volksfestumzug ist eine herausragende Darstellung der Trachten, Uniformen, Bräuche und des historischen Landlebens Baden-Württembergs. Oberstes Ziel ist die authentische Darstellung und die damit verbundene Einzigartigkeit dieses Festzuges. Alle Beteiligten, Teilnehmer, Zuschauer vor Ort und Zuschauer in der Übertragung des SWR-Fernsehens sollen ein festliches und unvergessliches Erlebnis haben. Deshalb ist es unerlässlich, dass der Cannstatter Volksfestverein als Veranstalter einige Spielregeln und Grundsätze vorgibt:


Zur Bewerbung sind ausschließlich Trachtengruppen, Bürgerwehren und Gruppen mit bäuerlichen, handwerklichen und historischen Darstellungen eingeladen, die historisch einwandfreie Kleidung (Trachten, bzw. Uniformen) nachweisen und eine Gruppenstärke von mindestens 20 Personen aufweisen können!

Allgemeine Informationen:
Der Cannstatter Volksfestumzug findet immer am ersten Volksfestsonntag Ende September (meist der letzte Septembersonntag) um 11 Uhr statt. Er beginnt am Kursaal in Bad Cannstatt und endet auf dem Festgelände Cannstatter Wasen. Die Umzugslänge ist vier Kilometer. Zwischen 100.000 und 200.000 Zuschauer verfolgenden den Festzug am Straßenrand.

Allgemeines Auftreten:
Zu jeder Tracht/Uniform gehört eine Kopfbedeckung. Bei Frauen keine langen, offenen Haare. Kein übermäßiges Makeup, lackierte Fingernägel. Sonnenbrillen und Kaugummi sind verboten, ebenso sichtbare Piercings und Tattoos. Einheitliche oder historische Fußbekleidung. Keine Turnschuhe! Nur trachtentypisches oder historisches Beiwerk. Keine modernen Handtaschen! Regenschirme sind nur erlaubt, wenn sie der historischen Darstellung der Gruppe entsprechen. Einheitliches Marschieren mit Orientierung Straßenmitte. Die Schrittgeschwindigkeit ist 100 Schritte pro Minute.

Musikkapellen und Spielmanns- und Fanfarenzüge:

Musikkapellen und Spielmanns- und Fanfarenzüge können sich bewerben, wenn sie eine historische Tracht oder Uniform tragen. Blasmusikkapellen ab der Oberstufe sind zur Bewerbung eingeladen.
Bei Trachtenkapellen ist Voraussetzung, dass Männer in Männertracht und Frauen in Frauentracht gekleidet sind. Keine Frauen in Lederhosen!

Festwagen und Zugtiere:
Gruppen mit Festwagen werden bevorzugt berücksichtigt. Zugelassen werden können nur Festwagen, die von Tieren (Pferde, Kühe, Ochsen, Ziegen etc.) gezogen werden.

Motorisierte Fahrzeuge sind nicht mehr erlaubt!
Also keine modernen Schlepper, Oldtimer, Cabrios etc. Lediglich historische Traktoren (Bj. vor 1960) sind zugelassen.
Gerne stellen wir den Kontakt zu Kutschern und Pferdehaltern her. Die Wagenschmückung sowie die Kosten für Tiertransporte, Kutschen, Pferde und Wagen trägt der Teilnehmer. Dafür verzichten wir auf eine Teilnehmergebühr.
Zulässige Höchstmaße für teilnehmende Festwagen: 3,80 m Breite, 4 m Höhe und ca. 5 m Länge. Fuhrleute und Kutscher sind der Gruppe entsprechend zu kleiden.
Die Festwägen können nach dem Transport in Stuttgart dekoriert werden - gerne schon am Samstag. Unser abschließbares Vereinsgelände steht dafür nach Absprache zur Verfügung.

Tiere:
Tiere können am Umzug teilnehmen wenn eine Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht und die Tiere in gesundem Zustand sind. Pferde und andere Tiere müssen sich sicher im Umzug bewegen können ohne Mitwirkende und Zuschauer zu gefährden. Sicherheitshalber lieber Begleitpersonen mitnehmen. Auch hier muss die Kleidung des Begleitpersonals der Darstellung der Gruppe entsprechen. Für bestimmte Tiergruppen (Ziegen, Schafe) können unter Umständen aufgrund des Tierseuchengesetzte vom Veterinäramt der Stadt Stuttgart bestimmte Impfungen verlangt werden.

Kinder:
Zugelassen sind nur alte Chaisen, Leiterwägele und Kinderwagen. Keine modernen Kinderwäge oder Buggies.

Während des Festzuges gelten folgende Regeln:
Oberstes Gebot ist, dass der Festzug flüssig und ohne Löcher vonstatten geht. Aus diesem Grund sind KEINERLEI AUFFÜHRUNGEN erlaubt, die den Umzug bremsen oder Löcher verursachen!

Der Festzug findet bei jedem Wetter statt. Plastikregenschutz oder moderne Regenschirme sind nicht gestattet.

Ein Fahrtkostenzuschuss kann leider nicht gewährt werden. Ein ordentliches Mittagessen nebst Getränk ist aber für jeden Umzugsteilnehmer obligatorisch.

Die teilnehmenden Gruppen werden von der Umzugsleitung in Themenblocks eingeteilt. Davon sind etliche historisch bedingt obligatorisch. Aber jedes Jahr gibt es zwei Themenschwerpunkte.

Bitte bewerben Sie sich nur, wenn Sie alle vorstehenden Bedingungen erfüllen können.


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